Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2024. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der VisionFlex Consulting GmbH (nachfolgend „VisionFlex“) und ihren Auftraggebern.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von VisionFlex gegenüber Auftraggebern. Abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn VisionFlex ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung, Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Statement of Work (SoW) oder Projektplan. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Änderungsvereinbarung.
- Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
- VisionFlex ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
- Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers kann gesondert berechnet werden.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt VisionFlex alle notwendigen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögert sich das Projekt durch fehlende Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend.
5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Zahlungsziele betragen 14 Tage nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Projekten mit Laufzeiten über 4 Wochen kann VisionFlex Abschlagszahlungen vereinbaren.
- Im Falle des Zahlungsverzugs berechnet VisionFlex Verzugszinsen gemäß §288 BGB.
6. Nutzungsrechte
VisionFlex räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, soweit dies zur vereinbarten Verwendung erforderlich ist. Erweiterte Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
7. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Durchführung des Projekts zu verwenden. Die Pflicht besteht 24 Monate über das Vertragsende hinaus.
8. Gewährleistung und Haftung
- VisionFlex gewährleistet die vertragsgemäße Leistungserbringung.
- Ansprüche auf Schadensersatz sind auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Schäden haftet VisionFlex nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
9. Laufzeit & Kündigung
Projektverträge gelten für die im Angebot festgelegte Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kontakt
VisionFlex Consulting GmbH
Spittelmarkt 12
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
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Wir beraten Sie gerne persönlich zu Vertragsdetails und individuellen Vereinbarungen.
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